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Berufswettbewerb „Die gute Form – Schreiner gestalten ihr Gesellenstück“ im Steigerwald-Zentrum
Sonntag, 30. Juli 2017 von 10 – 16 Uhr

 

Beim Wettbewerb „Die gute Form – Schreiner gestalten ihr Gesellenstück“ gibt es die Innungsebene, die Landes- und Bundesebene. Ein internationaler Wettbewerb wird nicht angeboten.

Die Sieger werden in das „Begabtenförderprogramm“ aufgenommen. Nähere Informationen gibt es von der Handwerkskammer. Die Wettbewerbsbedingungen sind auf den verschiedenen Ebenen nahezu identisch. Die Sieger erhalten i. d. Regel Siegerprämien. Bis zur Bundesebene kann hier eine beträchtliche Geldsumme zusammenkommen. Da lohnt sich die Anstrengung!
Ziele des Wettbewerbs
Der Wettbewerb „Die gute Form“ soll den Stellenwert, den Gestaltung im Schreinerhandwerk hat oder haben sollte, ins Blickfeld rücken und bewusster machen. Er soll als Anstiftung verstanden werden, sich vermehrt mit Gestaltung auseinander zu setzen.

Der Wettbewerb soll die jungen angehenden Schreiner anregen, sich ernsthaft Gedanken zu einer zeitgemäßen Formgebung ihrer Gesellenstücke zu machen, sie frühzeitig für gestalterische Fragen motivieren, ihnen klarmachen, dass ihr Beruf etwas mit Formgebung und Gestaltung zu tun hat. Auszubildende und ihre Lehrmeister (Ausbildungsbetrieb) werden als verantwortliche Einheit bei der Gestaltungsfindung angesehen.

Mit diesem Wettbewerb sollen die gestalterischen, kreativen Fähigkeiten unseres Handwerks in der Öffentlichkeit dargestellt werden. Dies wird durch Presseberichte, Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten u.ä. geschehen.

Die Wettbewerbsarbeit ist das Gesellenstück des Auszubildenden. Dieses muss als Gesellenstück folgende Bedingungen erfüllen:
Das Gesellenstück muss in der Gesellenprüfung mindestens die Note „befriedigend“ erreicht haben.
Das Gesellenstück soll formal dem heutigen Zeitgeschmack entsprechen, Nachbildungen vergangener Stilepochen werden nicht zugelassen.
Der Zeitaufwand für das Gesellenstück soll den von der Gesellenprüfungskommission und den entsprechenden Prüfungsvorschriften vorgegebenen Zeitrahmen nicht überschreiten. Ob diese Rahmenbedingung eingehalten ist, entscheidet die örtliche Gesellen-Prüfungskommission.
Mit der Zulassung des Stückes als Gesellenstück zur Gesellenprüfung gilt dieses Kriterium als eingehalten.